Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,13
BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50 (https://dejure.org/1950,13)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1950 - I ZR 62/50 (https://dejure.org/1950,13)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1950 - I ZR 62/50 (https://dejure.org/1950,13)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1950,13) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 31
  • NJW 1951, 272
  • MDR 1951, 225
  • GRUR 1951, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1950 - I ZR 49/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50
    Für Alt-Patente hat der Senat dies bereits im Urteil vom 21. November 1950 - I ZR 49/50 - ausgesprochen.
  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur

    b) Nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des BGH kommt es bei der Verwirkung darauf an, ob der Gläubiger sein Recht kennt oder kennen muss und trotzdem längere Zeit untätig bleibt (BGH, Urteil vom 26.05.1988 - I ZR 227/86 -, juris Rn. 30), und eine Verwirkung kommt zudem nicht in Betracht, wenn der Schuldner wegen seines eigenen Verhaltens damit rechnen musste, dass dem Gläubiger die Kenntnis von seinem Recht entgehen würde (BGH, NJW 1951, 272).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem).
  • LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf

    b) Nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des BGH kommt es bei der Verwirkung darauf an, ob der Gläubiger sein Recht kennt oder kennen muss und trotzdem längere Zeit untätig bleibt (BGH, Urteil vom 26.05.1988 - I ZR 227/86 -, juris Rn. 30), und eine Verwirkung kommt zudem nicht in Betracht, wenn der Schuldner wegen seines eigenen Verhaltens damit rechnen musste, dass dem Gläubiger die Kenntnis von seinem Recht entgehen würde (BGH, NJW 1951, 272).
  • LG Ravensburg, 07.07.2020 - 2 O 84/20

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie:

    b) Nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des BGH ist es dagegen Voraussetzung einer Verwirkung, dass der Gläubiger sein Recht kennt oder kennen muss und trotzdem längere Zeit untätig bleibt (BGH, Urteil vom 26.05.1988 - I ZR 227/86 -, juris Rn. 30), und eine Verwirkung kommt zudem nicht in Betracht, wenn der Schuldner wegen seines eigenen Verhaltens damit rechnen musste, dass dem Gläubiger die Kenntnis von seinem Recht entgehen würde (BGH, NJW 1951, 272).
  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

    Es wendet die Grundsätze an, die die Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelt hat und die im wesentlichen dahin zusammengefaßt werden können, daß das Gericht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles darüber zu entscheiden hat, ob dem Verletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seines verletzenden Zeichens einen wertvollen Besitzstand erworben hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß oder ob das Interesse des rechtmäßigen Inhabers des verletzten älteren Zeichens an dessen ungestörter weiterer Benutzung den Vorzug verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; s. auch BGHZ 1, 31 - Störche).

    Bei dieser Abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob der Verletzer gutgläubig war oder ob er sein Zeichen in Kenntnis des verletzten älteren Zeichens in Benutzung genommen hat oder ob er es, was der positiven Kenntnis vom Bestehen des Gegenzeichens im Ergebnis gleichzuachten ist, versäumt hat, sich mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu vergewissern, ob seinem Zeichen nicht ältere Schutzrechte entgegenstanden, ferner, ob er für sein Zeichen Verkehrsgeltung oder wenigstens einen für ihn wertvollen Besitzstand erworben hat, und schließlich, ob das Verhalten des verletzten Zeicheninhabers bei objektiver Beurteilung so verstanden werden konnte, daß er die Verletzung dulden und von seinen Abwehransprüchen keinen Gebrauch machen wolle (BGHZ 1, 31 - Störche - und BGH in GRUR 1956, 562 - Karmelitengeist).

    Es hat hierbei in Übereinstimmung mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen objektiven Maßstab angelegt und nicht etwa geprüft, ob die Klägerin die Verteidigung ihres Schutzrechtes schuldhaft vernachlässigt hat oder ob die Beklagte tatsächlich der Überzeugung war, daß die Klägerin ihr Verhalten billige, sondern seine Entscheidung darauf abgestellt, ob das Verhalten der Klägerin nach der objektiven Lage der Dinge den Rückschluß auf ihr stillschweigendes Einverständnis rechtfertigen konnte (vgl. BGHZ 1, 31 - Störche;Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. Allg. Anm. 297; Tetzner, Warenzeichengesetz, Einleitung Anm. 13).

  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 30/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsbeschwerde wendet sich ferner gegen die Verneinung einer Verwirkung der Rechte des Antragstellers aus dem Erbvertrag und meint, das Oberlandesgericht sei von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1950 (I ZR 62/50, BGHZ 1, 31) und vom 22. Februar 1952 (I ZR 117/51, BGHZ 5, 189) abgewichen, nach denen die Verwirkung ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung sei und die verspätete Rechtsverfolgung einen Verstoß wider Treu und Glauben darstelle.

    Nach seiner Ansicht ist das Beschwerdegericht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952 (V BLw 2/52, Lind-Möh § 12 Höfeordnung Nr. 3), dem Urteil des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 19. Mai 1949 (OGHZ 2, 160) und den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1950 (I ZR 62/50, BGHZ 1, 31) und vom 22. Februar 1952 (I ZR 117/51, BGHZ 5, 189) abgewichen und beruht seine Entscheidung auch auf diesen Abweichungen.

    Mit Recht hat daher die Rechtsbeschwerde geltend gemacht, das Oberlandesgericht habe den für die Frage der Verwirkung entscheidenden Gesichtspunkt verkannt und sei damit von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1950 (I ZR 62/50, BGHZ 1, 31) und vom 22. Februar 1952 (I ZR 117/51, BGHZ 5, 189) abgewichen, so daß die Rechtsbeschwerde zulässig sei, da der angefochtene Beschluß auf dieser Abweichung beruhe.

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 21. November 1950 I ZR 49/50 für Alt-Patente und vom 19. Dezember 1950 I ZR 62/50 für Alt-Warenzeichen ausgesprochen.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Im Gegensatz zu der früheren Rechtsprechung hat das Reichsgericht in späteren Entscheidungen für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes nicht mehr gefordert, daß der Verletzer für die von ihm benutzte Bezeichnung eine Verkehrsgeltung erlangt haben müsse, vielmehr ist es als ausreichend angesehen worden, daß er einen schutzwürdigen Besitzstand erworben habe (vgl. BGHZ 1, 31 [33] und die dort zitierte reichsgerichtliche Rechtsprechung).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß der Verkehr die in Frage stehenden Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines undeutlichen Erinnerungseindrucks gewinnt (vgl. BGH, Urt.v. 2.2.1973 - I ZR 81/71, GRUR 1974, 30, 31 - Erotex; aber auch schon Urt.v. 19.12.1950 - I ZR 62/50, GRUR 1951, 159, 161 - Störche, insoweit nicht in BGHZ 1, 31); in diesem Eindruck treten aber regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor als die Unterschiede (BGH a.a.O. - Erotex), so daß es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede als auf die Übereinstimmungen zweier Zeichen ankommt (BGH, Urt.v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 343, 346 - Meßmer-Tee I; BGH a.a.O. - Erotex; BGH, Urt.v. 18.9.1981 - I ZR 11/80, GRUR 1982, 111, 113 - Original-Maraschino m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71

    Beschränkung eines Lizenzgebers bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Prüfung einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung oder die Prüfung des mitwirkenden Verschuldens dem Betragsverfahren überlassen werden darf, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß die Klageforderung in irgend einer Höhe besteht (BGHZ 1, 31, 36; 11, 63).

    Denn für diese verfahrensrechtliche Beurteilung ist die aus den Entscheidungsgründen zu entnehmende Ansicht des Berufungsgerichts zugrunde zu legen (BGHZ 1, 31, 36; 18, 107, 109) [BGH 09.07.1955 - VI ZR 116/54] .

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

  • BGH, 09.10.1959 - I ZR 78/58

    Bambi

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 119/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 40/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 31/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 5/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1957 - VIII ZR 401/56
  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1965 - III ZR 241/62

    Letztwillige Zuwendung eines verheirateten Mannes zum Zwecke der Belohnung einer

  • BGH, 19.12.1958 - I ZR 138/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 108/53

    Anwendbarkeit der Regelung durch richterliche Vertragshilfe auf Ruhegehälter -

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07

    Bohrfutter IV

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 106/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1956 - VI ZR 152/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 59/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1964 - III ZR 63/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1960 - VIII ZR 225/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.06.1955 - V ZR 133/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1957 - VIII ZB 401/56

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht